Öfen
Romantik im Wohnraum! Muss ich meinen Ofen genehmigen lassen?
Wer kennt es nicht, der Herbst kommt, die kalte Jahreszeit bricht über uns hinein und wir suchen nun wieder das warme Plätzchen am Kamin. Doch was machen, wenn man noch keinen Kamin hat und einen haben möchte? Gibt es in NÖ dazu eine Bestimmung? Ja es gibt Sie.
Öfen sind Feuerungsanlagen, welche zur unmittelbaren Beheizung des Aufstellungsraumes dienen. Zumeist handelt es sich um Kaminöfen oder Kachelöfen.
Von einer Meldepflicht sind Sie nur dann lt NÖ Bauordnung 2014 §16 Abs1 Z4 betroffen, wenn, in Ihren Objekt mehr als 2 Wohneinheiten vorhanden sind, sowie in Reihenhäuser.
Sollten Sie jedoch Eigentümer eines Einfamilienhauses oder Doppelhauses sein und einen Ofen installieren wollen, so sind Sie lt NÖ Bauordnung § 17 Abs Z 6 mit keinen weiteren Pflichten im Sinne des Baugesetzes betraut und können umgehend Ihren Hafnermeister mit der ordnungsgemäßen Anschlussdurchführung beauftragen. Vor Inbetriebnahme ist jedenfalls der örtliche Rauchfangkehrer zu informieren.
Holzlagerungen größeren Ausmaßes sind bitte mit der örtlichen Feuerwehr zu besprechen.
Wir stehen Ihnen gerne zu diesem Thema unter 02622 73 106 und unter office@baumeister-architektur.at jederzeit zur Seite.
Ihr Architekturbüro Baumeister Mattuella Team

