Baubegleitung

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! “

Baubegleitung

örtliche Bauaufsicht

Baubegleitung /Örtliche Bauaufsicht

Der Markt wurde die letzten Jahre und Jahrzehnte von hochwertigen Produkten und Bausystemen förmlich überflutet - leider ist die Anzahl der Baumängel und bautechnischen Fehlern proportional dazu gestiegen. Laut einer Studie der "Qualität am Bau", weisen zwei von drei Bauvorhaben Mängel auf!


Der Bauboom der letzten 20 Jahre, lies selbst Unternehmen wachsen bzw. entstehen ,welche Projekte zwar für den Laien optisch beeindrucken errichten, jedoch oftmals einen technisch das fürchten lehren.


Der fehlende Fokus und die mangelnde Weiterbildung , gedeckt durch den Satz - Das machen wir immer so - ,lassen somit oftmals Projekte scheitern.


Ja und was ist nun der Unterscheid zwischen einer Baubegleitung und einer örtlichen Bauaufsicht? Lohnt sich so etwas?


Beide haben gemeinsam, dass es Sie vor finanziellen und technischen Schaden bewahrt, spart Ihnen Geld, auch wenn diese Geld kostet.


Damit das Leistungsspektrum beider Leistungsfelder vollumfänglich ausgeschöpft werden kann, sollte man diese Leistung spätestens bei Baubeginn beauftragt haben. Natürlich ist es auch möglich, in späteren Momenten einzutreten ,jedoch ist es immer einfacher Schäden abzuwehren, bevor sie entstanden sind.


Baubegleitung


Die Baubegleitung kann man als ÖBA Light Version bezeichnen.

Wir als ihr Baubegleiter stehen Ihnen als Bauherr mit Rat und Tat zur Seite und prüfen beginnend bei der Leistungsbeschreibung bis über die Bauplanung den Vorakt.

Mit diesen Basiswissen aus Ihren Vorakt ,prüfen wir in gemeinsam besprochenen Terminintervallen bzw. bei diversen Meilensteinen ihr Projekt auf bautechnische Unregelmäßigkeiten.

Zusätzlich stehen wir Ihnen als Bausachverständige bei Mangelbeanstandungen gegenüber dem ausführenden Gewerken zur Seite und finden passende Lösungen.


Im Mindestfall sollten Baustellenbegehungen an folgenden Meilensteinen erfolgen:

  1. Vor Aushub der Baugrube
  2. Nach Aushub der Baugrube
  3. Fertigstellung Bodenplatte/Keller
  4. Fertigstellung Rohbau /Fenstermontage / Dach
  5. Rohinstallation Elektro/Haustechnik (Vor den Verputzarbeiten)
  6. Nach Fertigstellung Innenputz (Evtl nach Estrich)
  7. Schlussabnahme


Örtliche Bauaufsicht


Die örtliche Bauaufsicht ist wesentlich detaillierter als eine reine Baubegleitung, macht jedoch auch bei kleineren Bauvorhaben meist in abgeschwächter Form bereits Sinn.


Die ÖBA kann bereits vor oder während der Angebots bzw. Ausschreibungsphase zugezogen werden. Dies soll zum einen die Vollständigkeit der Leistungen, die Erbringung der gewünschten Qualität und der Beauftragungsunterlagen dienen.


Zur örtlichen Bauaufsicht gehört die Überwachung der Herstellung des Werkes auf Übereinstimmung mit den Plänen, auf Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschriften und des Zeitplanes, die Abnahme von Teilleistungen und die Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Abmessungen, die Führung des Baubuches etc, also alle jene Kontrolltätigkeiten, die sich unmittelbar auf den Baufortschritt beziehen und nur im Zusammenhang mit Wahrnehmungen auf der Baustelle selbst sinnvoll ausgeübt werden können.


Eine vollumfängliche ÖBA umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherren
  • Bauüberwachung und Koordination
  • Termin und Kostenverfolgung
  • Qualitätskontrolle
  • Rechnungsprüfung
  • Bearbeitung von Mehr und Minderkostenforderungen
  • Übernahme und Abnahmen
  • Mängelfeststellung und -bearbeitung
  • Dokumentation in der Ausführungsvorbereitung, der Ausführung und des Projektabschlusses.



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