PV und Solaranlagen
Muss ich meine Photovoltaikanlage oder die Solaranlage bei der Baubehörde anzeigen?
Zumeist werden in bei der Errichtung Ihres Gebäudes bereits Leerverrohrungen oder Schächte für den nachträglichen Einbau der Photovoltaikanlage oder der Solaranlage eingeplant. Doch nun ist es soweit, die PV Anlage kommt z.B. zwei Jahre nach der Fertigstellung, was machen Sie nun?
Außerhalb von Schutzzonen und Altortgebieten ist die Aufstellung von PV Anlagen und Solaranalgen und deren Aufbringung auf Dächern bewilligungs-, anzeige- und meldefrei.
Sollte sich Ihr Objekt jedoch innerhalb einer Schutzzone oder Altortgebiet befinden, reicht eine Bauanzeige.
Bei größeren PV Anlagen kann eine Genehmigungspflicht nach dem NÖ Elektrizitätswesengesetz oder dem NÖ Naturschutzgesetz erforderlich sein.
Ausgenommen sind PV Anlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 50kw im Grünland, für diese wäre eine Bauanzeige zu erstellen.
Für die Bauanzeige sind Darstellungen und Beschreibungen vorzulegen, die das Bauvorhaben ausreichend dokumentieren.
Wir stehen Ihnen gerne zu diesem Thema unter 02622 73 106 und unter office@baumeister-architektur.at jederzeit zur Seite.
Ihr Architekturbüro Baumeister Mattuella Team

